Eigenanteil
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Sie bei fast allen Rehabilitationsmaßnahmen eine Zuzahlung leisten. Pro Tag Ihres stationären Aufenthalts müssen Sie 10 € hinzuzahlen. Die Dauer der Zuzahlung ist für Anschlussheilbehandlungen und Krankenhausaufenthalte auf längstens 28 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt. Bei einer medizinischen Reha-Maßnahme erhöht sich die Zuzahlungspflicht auf bis zu 42 Kalendertage.
Beachten Sie:
Bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen für medizinische Reha-Maßnahmen oder Krankenhausbehandlungen an den Rentenversicherungsträger oder die an die Krankenkasse werden angerechnet.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht...
Wir bitten Sie...