Kostenträger
Die m&i-Fachklinik Ichenhausen erbringt Leistungen nach § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) und nach § 40 SGB V (medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren (HV).
Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben. Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch ihre Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen.
Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger ist gegebenenfalls möglich, wenn die Kostenübernahmegarantie Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung dies vorsieht. Die m&i-Fachklinik Ichenhausen ist gemäß § 30 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt konzessioniert und untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes Günzburg.
Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden.
Zulassungen