28. Februar 2023
Aktuelle Corona-Informationen

Sehr geehrte Patienten,
das Bundeskabinett hat zum 01. März 2023 die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen.
Hiermit dürfen wir Sie über die ab 01.03.2023 geltenden Bestimmungen in unserer Fachklinik informieren:
- Die Maskenpflicht für Mitarbeiter und Patienten in Gesundheitseinrichtungen fällt weg. Lediglich Besucher von Gesundheitseinrichtungen müssen noch eine FFP-2-Maske tragen.
- Allen neu anreisenden Patienten wird die Durchführung eines Antigen-Schnelltests o-der Selbsttests zuhause oder in der Vorklinik vor Anreise empfohlen.
- Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Kapazitätsproblemen in unserem Wartebereich Begleitpersonen zur Aufnahme von Patienten nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt werden.
- Patienten erhalten (beginnend beim Aufnahmegespräch) intensive Hygieneschulungen.
- Wichtige Verhaltensregeln zum Schutz aller (wie die AH-L-Vorgaben) werden konsequent umgesetzt.
- Diese Sicherheitsmaßnahmen werden fortlaufend an die aktuellen Erfordernisse und Erkenntnisse angepasst.
Für Besucher gilt:
- Besucher müssen eine FFP-2-Maske tragen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren und Personen mit ärztlichem Attest sind von der Maskenpflicht befreit. Das Attest muss im Original auf Verlangen vorgezeigt werden.
- Kein Besuch von Besuchern mit Krankheitssymptomen.
- Beim Betreten der Klinik müssen sich alle Personen die Hände desinfizieren.
- Besuche auf Patientenzimmern sollten vermieden werden.
- Bitte beachten Sie, dass Therapien, Untersuchungen, Pflegetätigkeiten, Essenszeiten, etc. nicht von Besuchern unterbrochen werden dürfen.
- Bitte achten Sie darauf, dass der Klinikablauf nicht gestört wird und die Ruhezeiten eingehalten werden. Bitte beachten Sie auch die Sonderbesuchszeiten der einzelnen Stationen (z.B. Akut-Stationen 14:30 Uhr – 18:00 Uhr).
Ihr Team der Fachklinik Ichenhausen