Kostenträger & Zulassungen
Kostenträger
Unsere Vertragspartner:
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
- Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV
B)
- Deutsche Rentenversicherung Schwaben (DRV Schwaben)
- Berufsgenossenschaften
Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die m&i-Fachklinik Ichenhausen ist eine gemischte Krankenanstalt (Akut- und Rehaklinik).
Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden.
Zulassungen
- Zulassungen nach SGB V (Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111
Sozialgesetzbuch)
- Krankenhausbehandlung im Rahmen des Krankenhausbedarfplanes – Aufnahme
nach § 39 SGB V bei orthopädischen Krankheitsbildern und chronischen Schmerzzuständen
- Anschlussheilbehandlung
(AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen – Aufnahme nach §
40 SGB V
- Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV) – Aufnahme nach § 40
SGBV
- Neurologische
Frührehabilitation (Phase B) - Aufnahme nach § 39 SGB V
- Weiterführende Rehabilitation
für neurologische Patienten (Phase C) – Aufnahme nach § 40 SGB V
- Berufsgenossenschaftliche
Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
- Ambulante Rehabilitation (für orthopädische, traumatologische
und neurologische
Patienten)
- Ambulanz für
Physiotherapie, Ergotherapie,
Sprachtherapie
- Privatversicherte/selbstzahlende Patienten